Aktuell
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24.06.2025 - 19/2025
Zwei bayerische Kleinchartermaßnahmen: Rückführung von 20 ausreisepflichtigen Personen
Heute fanden zwei bayerische Rückführungsmaßnahmen statt, die durch das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) organisiert wurden.
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18.06.2025 - 18/2025
Sammelcharter nach Albanien und Kosovo: Abschiebung von 40 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
Im Rahmen der heutigen Sammelrückführungsmaßnahme über den Flughafen Leipzig nach Tirana/Albanien und Pristina/Kosovo konnten insgesamt 21 vollziehbar ausreisepflichtige albanische Staatsangehörige und 19 vollziehbar ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige rückgeführt werden.
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03.06.2025
Pressemitteilung des StMI: "Herrmann: Migrationswende in vollem Gange"
Im Folgenden finden Sie eine Pressemitteilung des StMI: Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat sich die Zahl der Asylzugänge in den ersten 5 Monaten dieses Jahres weiterhin deutlich reduziert.
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Im Fokus

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
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Mit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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